Wohnsitz bei Auslandstätigkeit
Ein inländischer Wohnsitz wird während eines auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthaltes nicht durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Inlandsaufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, beibehalten oder begründet. Dies gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen während dieser Zeit die Nutzung seiner inländischen Wohnung weiterhin möglich wäre.
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