1.1. Was ist unter einem Steueranwalt zu verstehen?
Bei dem Titel eines Steueranwalts oder Steuerfachanwalts ("Fachanwalt für Steuerrecht") handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Der Steueranwalt hat eine juristische Ausbildung erfahren und ist als Angehöriger der steuerberatenden Berufe zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt (§ 3 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz).
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