Unentgeltliche Zurverfügungstellung von Sportanlagen durch Arbeitgeber unterliegt Umsatzsteuer
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für gesundheitsfördernde Trainingsmaßnahmen der Arbeitnehmer, ist dies im betrieblichen Interesse, wenn die geförderte Maßnahme einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers vorbeugt oder ihr entgegenwirkt.
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