Altverluste noch bis Ende 2013 nutzbar
Steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften sind nur noch bis zum 31.12.2013 nutzbar, wenn diese aus der Zeit vor 2009 stammen. Diese Veräußerungsverluste können nur noch mit den bis Ende 2013 erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden.
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