Kosten für Berufspilotenausbildung abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht entgegen steht, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar nach der Schulausbildung beginnt.
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