Vermietung über Airbnb nicht immer steuerpflichtig
Wird eine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb oder ein ähnliches Portal (unter)vermietet, ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt hiervon erfährt. Aber nicht immer sind die Mieteinnahmen zu versteuern. Denn nach R 21.2 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) kann aus Vereinfachungsgründen auf die Besteuerung der durch die Vermietung erzielten Einnahmen verzichtet werden.
Mehr Informationen