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Steuern
Teure Immobilien im Süden
Immobilien in Spanien sind derzeit günstig zu bekommen. Die Wirtschaftskrise sorgt für sinkende Immobilienpreise. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Steuerbelastung auf Grundbesitz in südlichen Ländern deutlich höher ist als in Deutschland. Ganz schnell kann sich eine vermeintlich günstig erworbene Immobilie als schwere Last entpuppen. Beim Kauf einer Immobilie in Spanien sind circa 8 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis zu entrichten, bei Objekten mit einem Wert von mehr als 700.000 Euro sogar 10 %. Drastisch erhöht wurde die alljährlich fällige Grundsteuer. Begnügten sich die spanischen Kommunen in der Vergangenheit mit einer Grundsteuer von circa 1 % des Katasterwertes, so erhöhten viele Gemeinden die Grundsteuer drastisch auf teilweise bis zum 10 %. Zwar ist der Katasterwert regelmäßig viel geringer als der Kaufpreis; doch je nach Immobilienwert kann sich die Grundsteuer schnell auf jährlich einige Tausend Euro summieren. Auch bei der Einkommensteuer gibt es Tücken: Nicht nur Vermieter, sondern auch Selbstnutzer von Immobilien müssen in Spanien Einkommensteuer entrichten, die jedoch vom deutschen Fiskus angerechnet wird. Die in Deutschland seit 1996 verbannte Vermögensteuer wurde 2011 in vielen spanischen Regionen wiederbelebt und beträgt bis zu 2,5 % des Vermögens, allerdings bei einem Freibetrag von 700.000 EURO.
Wird eine spanische Immobilie mit Gewinn veräußert, sind in Spanien 21 % Gewinnsteuern („Quellensteuern“‘) zu zahlen, wenn der Veräußerer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Gewinnsteuer rechnet das deutsche Finanzamt an, vergleichbar mit der Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen. Wird eine spanische Immobilie geerbt, lauern happige Erbschaftsteuersätze. Vermacht ein Vater seinem Sohn eine spanische Finca zum dortigen Steuerwert von 800.000 Euro, sind nach spanischem Steuerrecht circa 200.000 Euro Erbschaftsteuer fällig, also gut ein Viertel des Wertes. Bei entfernteren Verwandten oder Nichtverwandten, z.B. Freunden, verdoppelt sich gar die Steuerlast, sodass gut die Hälfte des Wertes an das spanische Finanzamt abzuliefern ist.
© Steueranwalt Disqué
22.03.2013
www.disque.de