Steuern

Auch Luxemburger Bankgeheimnis bröckelt

Zinserträge von Luxemburger Finanzinstituten, die an Privatpersonen anderer EU-Staaten auszuzahlen sind, werden ab 2015 automatisch an die Finanzbehörden gemeldet. Damit bröckelt auch in Luxemburg das Bankgeheimnis. Nur für Privatpersonen, die in Luxemburg ansässig sind, ändert sich nichts. Dieser Personenkreis wird nach wie vor einer Quellensteuer von zehn Prozent unterworfen. Bei Ausländern hingegen lichtet sich der Schleier der Anonymität, der dem Nachbarland jahrzehntelang stattliche Geldzuflüsse bescherte. Inhaber von luxemburgischen Konten, die erhaltene Zinserträge bis dato nicht dem Finanzamt deklariert haben, müssen umdenken und eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen. Dies gilt zumindest für Erträge, bei denen die zehnjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Für die Bereinigung der Altlasten bleiben 18 Monate Zeit. Ein bilaterales Abkommen, das zurzeit zwischen der Regierung von Luxemburg und den US-amerikanischen Behörden verhandelt wird, regelt die steuerliche Behandlung von US-Staatsbürgern oder von solchen Privatpersonen, die in den USA leben.

Auch Luxemburger Bankgeheimnis bröckelt

Zahlungen von Zinserträgen an Privatpersonen in Drittländern (also Personen die nicht in der EU ansässig sind - zum Beispiel Schweizer) regeln die einschlägigen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen.


 


 


 


©  Steueranwalt Disqué
28.06.2013
www.disque.de