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Steuern
Abgabefrist bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung
Jeder Bürger, der freiwillig seine Steuererklärung abgibt, hat vier Jahre Zeit seine Steuererklärung zu erstellen. Rückwirkend zum Kalenderjahr 2005 hat der Gesetzgeber die Frist deutlich verlängert. Bisher galt eine Frist von zwei Jahren. Dies bedeutet, dass die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 bis Ende 2015 beim Finanzamt eingereicht werden kann. Vor dem Bundesfinanzhof ist ein Verfahren anhängig, ob sich Steuerpflichtige zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sogar 7 Jahre Zeit lassen können (Az. BFH VI R 2/09). Es sollte jedoch der sichere Weg gewählt werden und die Steuererklärung innerhalb der Frist von vier Jahren abgegeben werden.
Bei Pflichtveranlagungen hingegen ändert sich nichts. Am 31.05.2012 endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2011.
23.03.2012
© www.steueranwalt.org
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