Steuern

Stückzinsen und Abgeltungsteuer

Stückzinsen und Abgeltungsteuer

Die Oberfinanzdirektion Münster hat im Rahmen einer Kurzinformation zur Einkommensteuer am 02.02.2011 zum Thema Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer Stellung bezogen. Stückzinsen entsprechen den aufgelaufenen Zinsansprüchen, die vom Käufer einer Anleihe an den Verkäufer gezahlt werden müssen.
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Auch Luxemburger Bankgeheimnis bröckelt

Auch Luxemburger Bankgeheimnis bröckelt

Zinserträge von Luxemburger Finanzinstituten, die an Privatpersonen anderer EU-Staaten auszuzahlen sind, werden ab 2015 automatisch an die Finanzbehörden gemeldet. Damit bröckelt auch in Luxemburg das Bankgeheimnis. Nur für Privatpersonen, die in Luxemburg ansässig sind, ändert sich nichts. Dieser Personenkreis wird nach wie vor einer Quellensteuer von zehn Prozent unterworfen.
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Zinsen aus Steuererstattungen sind steuerpflichtig

Zinsen aus Steuererstattungen sind steuerpflichtig

Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sogenannte Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Urteil vom 12.11.2013, VIII R 36/10). Vor ein paar Jahren hatte er dies noch anders gesehen (Urteil vom 15.06.2010, VIII R 33/07) gesehen.
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Nachzahlungszinsen bleiben hoch

Nachzahlungszinsen bleiben hoch

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen beträgt 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist dies ein Zinssatz, der wenig mit den am Markt geltenden Mechanismen zur Zinsfindung gemein hat.
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Höhe des Zinssatzes auf Steuerzinsen ist verfassungswidrig

Höhe des Zinssatzes auf Steuerzinsen ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 % (6 % im Jahr) auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt.
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