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Steuern
Nachzahlungszinsen bleiben hoch
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen beträgt 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist dies ein Zinssatz, der wenig mit den am Markt geltenden Mechanismen zur Zinsfindung gemein hat. Ein Steuerpflichtiger hatte wegen einer Zinslast in vierstelliger Höhe Klage beim Finanzgericht erhoben, nachdem sich das Finanzamt zuvor mehr als zehn Monate mit der Bearbeitung seiner Steuererklärung Zeit gelassen hatte. Der Steuerpflichtige hatte die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Das Finanzgericht wies die Klage ab und argumentierte, die Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen liege seit dem Jahr 1961 unverändert und "bewusst" bei sechs Prozent. Laut Gericht wurde der Satz aus Vereinfachungsgründen für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert, was den Steuerpflichtigen - je nach Marktzinsniveau - mal zum Vorteil und mal zum Nachteil gereichen konnte. Das Finanzgericht ließ allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zu (FG Münster, Urteil vom 17.08.2017, Az.: 10 K 2472/16 E).
Gegen die Zinsfestsetzungen der Finanzämter sollte daher Einspruch erhoben und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden mit der Begründung, dass zu dieser Rechtsfrage ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen I R 77/15 anhängig ist. Tipp: Sind hohe Steuernachzahlungen zu erwarten und genügend liquide Mittel vorhanden, sollte eine frühzeitige Abschlagszahlung an das Finanzamt erwogen werden, um die Zinslast zu mindern. Zwar existiert hierfür keine Rechtsgrundlage; die Finanzkassen zeigen sich jedoch meistens kooperativ und buchen die Abschlagszahlungen auf dem Steuerkonto gut.
16.10.2017
© Steueranwalt Disqué ®
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