Steuern

Stückzinsen und Abgeltungsteuer

Die Oberfinanzdirektion Münster hat im Rahmen einer Kurzinformation zur Einkommensteuer am 02.02.2011 zum Thema Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer Stellung bezogen. Stückzinsen entsprechen den aufgelaufenen Zinsansprüchen, die vom Käufer einer Anleihe an den Verkäufer gezahlt werden müssen. Durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1394) wurde in § 52 a Abs. 10 Satz 7 EStG klarstellend geregelt, dass erhaltene Stückzinsen nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG der Besteuerung unterliegen. Hierbei ist gemäss § 52 a Abs. 10 Satz 6 EStG maßgeblich auf den Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Sonach unterliegen auch erhaltene Stückzinsen bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden, nach Einführung der Abgeltungsteuer der Besteuerung. Die gesetzliche Regelung des § 52 a Abs. 10 Satz 7 EStG entspricht der im BMF-Schreiben vom 22.12.2009 (BMF vom 22.12.2009, IV C 1-S 2252/08/10004, BStBl I 2010, 94, Rz. 50) dargelegten Verwaltungsauffassung. Nunmehr ist beim Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 2 K 3644/10 E ein Klageverfahren anhängig, in dem der Kläger geltend macht, dass es sich bei der Änderung des § 52 a Abs. 10 Satz 7 EStG nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestandes handeln soll.

Stückzinsen und Abgeltungsteuer

Unter dem Eindruck des anhängigen Rechtsstreit hat die OFD Münster keine Bedenken, bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten das angestrengte Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhend zu stellen, sofern der Einspruchsführer seinen Einspruch auf das beim Finanzgericht Münster anhängige Gerichtsverfahren stützt. Nach Auffassung der OFD Münster soll jedoch einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht stattzugeben sein.

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