Übergangsregelungen (Glossar)
Für eine Übergangszeit unterliegen Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere dem Bestandschutz, sofern diese Kapitalanlagen vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Etwaige Kursgewinne bei Veräußerung dieser Kapitalanlagen bleiben zukünftig steuerfrei, falls die einjährige Behaltefrist eingehalten wurde.
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