Immobilien (Glossar)
Die laufenden Erträge aus vermieteten Immobilien (insbesondere Mieten und Umlagen) unterliegen nach bisher geltendem Recht dem allgemeinen Einkommensteuertarif. Hieran ändert sich auch nach Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 nichts.
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