Glossar

Wandelanleihen (Glossar)

Wandelanleihen werden häufig sinngleich als Wandelschuldverschreibungen oder Wandelobligationen bezeichnet. Es handelt sich um festverzinsliche Wertpapiere, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben und regelmäßig mit einem Nominalzins ausgestattet werden. Den Inhabern wird das Recht eingeräumt, die Wandelanleihen während einer Wandlungsfrist in einem zuvor bestimmten Verhältnis in Aktien zu tauschen. Veräußerungsgewinne, die mit Wandelanleihen erzielt werden, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, sind ebenso abgeltungsteuerpflichtig wie sämtliche laufenden Erträge. Veräußerungsgewinne aus Wandelanleihen, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, werden nur dann mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif belastet, wenn die Frist zwischen Erwerb und Veräußerung geringer als zwölf Monate war. Die Regeln über Finanzinnovationen gelten nicht für Wandelanleihen.


© Thomas M.R. Disqué
05.12.2008
www.disque.de


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