Quellensteuer / Quellenabzugsverfahren (Glossar)
Beim Quellenabzugsverfahren wird die Steuer - im Gegensatz zum Veranlagungsverfahren - unmittelbar an der Quelle einbehalten. Als Beispiel hierfür mag die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren einzubehaltende Lohnsteuer dienen. Eine weitere Steuer im Quellenabzugsverfahren ist die Kapitalertragsteuer.
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