Kontenabruf (Glossar)
Kontenabruf ist der Zugriff staatlicher Stellen auf Kontostammdaten (Name, Geburtstag, Adresse) von Personen, die im Inland eine Bankverbindung unterhalten. Seit dem Jahr 2003 dürfen Finanzbehörden insbesondere (aber nicht nur) zum Zwecke der Strafverfolgung auf diese Kontostammdaten zugreifen und anderen Behörden hierüber Auskunft erteilen.
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