Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmer durch beide Ehegatten
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat befunden, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer gemeinsamen Nutzung durch die Ehegatten jedem Ehegatten nur anteilig zusteht. In dem zu beurteilenden Sachverhalt nutzte ein Ehepaar gemeinsam einen größeren Raum ihres Hauses für berufliche Zwecke.
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