Barlohnerhöhungen erfreuen sich bei Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit, da ein Großteil der Lohnerhöhung der Steuerprogression und den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer fällt.
Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maßnahme, die bereits rückwirkend für das Jahr 2011 greift, allerdings sind die Wirkungen für den Haushalt erst für 2012 wirksam.
Die Bundesregierung erwartet, dass etwa 300.000 Steuerpflichtige ihre Steuererklärung in Zukunft nur noch alle zwei Jahre statt bisher jährlich abgeben werden, wenn diese im Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (17/5125, 17/5196) enthaltene Möglichkeit umgesetzt wird.
Gutscheine vom Arbeitgeber fürs Tanken oder für Geschenke sind als Sachlohn bis zur Höhe von monatlich 44 EURO steuerfrei. Bisher galt dies nicht, wenn auf dem Gutschein ein EURO-Betrag stand. Beispielsweise war der Vermerk „Benzin für 30 EURO“ steuerschädlich, der Vermerk „20 Liter Benzin“ hingegen nicht. Dieser kleinkarierten Sichtweise hat der Bundesfinanzhof ein Ende bereitet.
Freigrenze Sachbezüge - Ab Januar 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 € auf 50 € angehoben.
Corona-Bonus - In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 kann der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie den Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
Zwar ist der Arbeitgeber auf Grund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer von ihm selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln, das schließt Ungleichbehandlungen auf Grund sachlicher
Unterschiede allerdings nicht aus. Dies zeigt ein Fall, den das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser verbietet es "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen". Bevor der Arbeitgeber zu dem denkbar einschneidensten arbeitsrechtlichen Mittel der Kündigung greift, muss er den Arbeitnehmer zuvor erfolglos abgemahnt haben.