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Steuern
Tankgutscheine steuerfrei
Gutscheine vom Arbeitgeber fürs Tanken oder für Geschenke sind als Sachlohn bis zur Höhe von monatlich 44 EURO steuerfrei. Bisher galt dies nicht, wenn auf dem Gutschein ein EURO-Betrag stand. Beispielsweise war der Vermerk „Benzin für 30 EURO“ steuerschädlich, der Vermerk „20 Liter Benzin“ hingegen nicht. Dieser kleinkarierten Sichtweise hat der Bundesfinanzhof ein Ende bereitet. In einem aktuellen Urteil (Az: VI R 41/10) befand das höchste deutsche Steuergericht, dass diese Unterscheidung zukünftig nicht mehr gilt. Aber Vorsicht: Es darf nur den Gutschein geben, nicht etwa ein Wahlrecht zwischen Gutschein oder Barlohn. Letzteres wäre steuerschädlich.
© Steueranwalt Disque
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