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Steuern
Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer
Freigrenze Sachbezüge - Ab Januar 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 € auf 50 € angehoben.
Corona-Bonus - In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 kann der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie den Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Von dieser steuerfreien Corona-Beihilfe profitieren alle Arbeitnehmer, auch Minijobber. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Ein Gehaltsverzicht oder eine Gehaltsumwandlung ist folglich nicht begünstigt.
Anhebung Mindestlohn - Zum 1.1.2022 steigt der Mindestlohn von derzeit 9,60 € auf 9,82 €. Ab dem 1.7.2022 wird der Mindestlohn auf 10,45 € angehoben.
28.12.2021
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