Steuern

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Freigrenze Sachbezüge - Ab Januar 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 € auf 50 € angehoben.

Corona-Bonus - In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 kann der Arbeitgeber  aufgrund der Corona-Pandemie den Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Von dieser steuerfreien Corona-Beihilfe  profitieren alle Arbeitnehmer, auch Minijobber. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Ein Gehaltsverzicht oder eine Gehaltsumwandlung ist folglich nicht begünstigt.

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitnehmer

Anhebung Mindestlohn - Zum 1.1.2022 steigt der Mindestlohn von derzeit 9,60 € auf 9,82 €. Ab dem 1.7.2022 wird der Mindestlohn auf 10,45 € angehoben.


28.12.2021
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