Betriebliche Übung vermeiden
Freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, die nicht in den Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder den Arbeitsverträgen geregelt sind, führen oft zu einer sogenannten "betrieblichen Übung". Dies ist für den Arbeitgeber nachteilig, da die Leistungsverpflichtung danach als dauerhaft erachtet wird.
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