Recht

Abofallen - Fallensteller vor Gericht

Abofallen im Internet verbreiten sich mit seuchenartiger Penetranz. Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen geraten monatlich circa 20.000 Nutzer in die Fänge obskurer Anbieter. Nach einer jüngst veröffentlichten Umfrage wurden in den Jahren 2009 bis 2011 rund 5 Millionen Deutsche Opfer von Abofallen, häufig minderjährige Schüler, die arglos eine Hausaufgabenhilfe in Anspruch nahmen. Gefahrgeneigte Angebote sind auch Routenplaner, Ahnenforschung und Intelligenztests. Nun geht es den Akteuren auch strafrechtlich an den Kragen. Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich acht Angeklagte wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verantworten. Der Vorwurf: Sie haben Software angeboten, die es im Internet überall gratis gibt, allerdings gegen Geld, und den Hinweis auf den Preis sowie auf ein 12-MonatsAbonnement so gut versteckt, dass viele Kunden das übersahen. Ein mitangeklagter Rechtsanwalt verschickte „Anwaltliche Zahlungsaufforderungen" an die Opfer. Fast 70.000 Surfer zahlten eingeschüchtert das von ihnen geforderte Lösegeld. Die Fallensteller erbeuteten auf diese Weise 5,3 Millionen Euro.

Hinweis: Wer in eine Abofalle getappt ist, braucht meist nicht zu zahlen.

Abofallen - Fallensteller vor Gericht

Die Betreiber drohen zwar mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, klagen aber fast nie. Denn die Fallensteller scheuen die Gerichte wie der Teufel das Weihwasser. Fast immer urteilen die Gerichte gegen sie und schon mancher Richter hat die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergereicht, weil er das Treiben der Fallensteller als versuchten Betrug einstufte. In der Praxis hilft nur hartnäckiges Ignorieren. Auf Mahnschreiben sollte nicht reagiert werden, denn Verteidigungsbemühungen sind vergebene Liebesmüh - sie spornen die Fallensteller sogar an, weil sie bei den Opfern ein schlechtes Gewissen wittern. Bei sturem Nichtstun erledigt sich die Angelegenheit nach spätestens einem Jahr meistens von selbst, wenn sich die Fallensteller zwischenzeitlich neuen Opfern zugewandt haben.

23.03.2012

©  www.steueranwalt.org