Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien
Im Jahr 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1.1.2022 (sogenannter „Hauptfeststellungszeitpunkt“).
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