Steuern

Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Steueränderungen 2022 betreffend Eigentümer von Immobilien

Im Jahr 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1.1.2022 (sogenannter „Hauptfeststellungszeitpunkt“).
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Steuern

Steuerliche Neuregelungen zum Jahreswechsel

Steuerliche Neuregelungen zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel 2022/2023 treten umfangreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick: Der Grundfreibetrag steigt ab dem Jahr 2023 um 561 € auf 10.908 €. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 10.908 € verfügt. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 21.816 €.
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Recht

Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2017

Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2017

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt von 8,50 € auf 8,84 € je Stunde. Auf die Steigerung um 34 Cent hat sich eine Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verständigt. Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhöht sich der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei einzahlen kann.
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