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Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2017
- Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt von 8,50 € auf 8,84 € je Stunde. Auf die Steigerung um 34 Cent hat sich eine Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verständigt.
- Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhöht sich der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen kann. Der geförderte Höchstbetrag steigt von 2.976 € auf 3.048 € pro Jahr.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 2,55 % beziehungsweise 2,8 % bei Kinderlosen. In der Krankenversicherung bleiben die Beiträge weitgehend unverändert bei durchschnittlich 15,7 %. Auch der Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer allein zahlen müssen, dürfte bei durchschnittlich 1,1 % stabil bleiben. Der Zusatzbeitrag kommt zum Beitrag von 14,6 % hinzu, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen. Auch der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,7 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt weiterhin 3,0 %.
- Ab 2017 gilt für klassische Lebensversicherungen ein niedrigerer Höchstrechnungszins, auch Garantiezins genannt. Er sinkt von bisher 1,25 % auf zukünftig 0,9 %. Der neue Garantiezins gilt für alle Verträge, die ab dem 01.01.2017 abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändert sich nichts. Diese erhalten auch weiterhin die garantierten Leistungen des bestehenden Vertrages.
- Das Kindergeld steigt um monatlich zwei € pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 192 €, für das dritte Kind 198 €. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 223 €. Geringverdiener bekommen einen Kinderzuschlag. Er wird Anfang 2017 um 10 € auf 170 € pro Monat erhöht.
- Die Hartz-IV-Sätze steigen. Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 01.01.2017 von 404 € auf 409 € monatlich. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhöht sich um 21 € auf 291 €. Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren beträgt weiterhin 237 € monatlich. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten ab Januar 2017 einen Betrag in Höhe von 311 €.
- Die Flexirente kommt. Arbeitnehmer können ab 2017 flexibler aus dem Berufsleben aussteigen. Künftig kann eine neu eingeführte Teilrente mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Das soll Anreiz bieten, länger zu arbeiten. Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 € monatlich betrug. Ab Juli 2017 können Rentner jährlich 6.300 € hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 % auf die Rente angerechnet.
- Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II wird das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgebaut. Eingeführt wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen richtet und nicht mehr so sehr nach dem Zeitaufwand für die Hilfe. Demenzkranken wird Anspruch auf die gleichen Leistungen eingeräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet.
- Ab 2017 wird die Förderung von Ökostrom grundlegend geändert. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom begehrt, soll den Zuschlag erhalten.
- Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne auch 2017 tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung.
- Aus Anlass des Reformationsjubiläums ist der 31. Oktober 2017 bundesweit einmalig ein Feiertag. An diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen zum 500. Mal.
30.12.2016
© Steueranwalt Disqué ®
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