Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2009 der Erbrechtsreform zugestimmt, die am 1. Januar 2010 in Kraft treten wird. Die wichtigsten Punkte der Neuregelungen im Einzelnen.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat lohnsteuerliche Auswirkungen auf die Erstattung von Reisekosten ab Januar 2010. Hintergrund ist die Senkung der Umsatzsteuer für Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent. Nach dem Willen des Gesetzgebers gilt die Reduzierung des Steuersatzes aber nicht für im Hotel eingenommene Mahlzeiten, insbesondere das Frühstück.
Hintergrund: Wird ein zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutztes Fahrzeug (Kfz) auch privat genutzt, ist für den privaten Nutzungsanteil eine den Gewinn erhöhende Entnahme anzusetzen. Diese ist grundsätzlich mit einem Prozent des Kfz-Listenpreises pro Monat zu bemessen. Wird ein Fahrtenbuch geführt, kann der private Nutzungsanteil auch anhand der tatsächlich auf die Privatfahrten
Angemessene Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden sind steuerlich zu 70 Prozent abzugsfähig. Die Rechtsprechung hat jedoch hohe Hürden für den Abzug von Bewirtungsausgaben aufgestellt.
Verhalten bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung
Nach einer halbjährigen Phase relativer Ruhe („Corona-Frieden“) häufen sich in jüngster Zeit wieder Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung. Gesunkene Steuereinnahmen und eine schleppende Steuermoral ermutigen den Fiskus offensichtlich, wieder in den Angriffsmodus zu schalten.
Immobilienweitergabe innerhalb der Familie – Probleme vorprogrammiert
Bevor eine Immobilie innerhalb der Familie weitergeben wird, sollten sich die betroffenen Personen zusammensetzen und die Folgen erörtern. Die Erfahrung lehrt, dass hierbei sehr unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen, nicht selten emotionsgeladen.
Kurzfristige Beschäftigung: Sonderregel endet am 31.10.2020
Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern, sind sozialversicherungsfrei – sofern sie nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Vom 1.3. bis zum 31.10.2020 gelten erweiterte Grenzen: auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Tagen.