Häufig gestellte Fragen zum Thema Abmahnung
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser verbietet es "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen". Bevor der Arbeitgeber zu dem denkbar einschneidensten arbeitsrechtlichen Mittel der Kündigung greift, muss er den Arbeitnehmer zuvor erfolglos abgemahnt haben.
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