Geburtstagsfeier nur mit Arbeitskollegen steuerlich absetzbar
Werden zu einer Geburtstagsfeier ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen, so sind die einhergehenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz befunden. (Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13 - nicht rechtskräftig).
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