Steuern

Privatnutzung von Firmenwagen

Privatnutzung von Firmenwagen

Hintergrund: Wird ein zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutztes Fahrzeug (Kfz) auch privat genutzt, ist für den privaten Nutzungsanteil eine den Gewinn erhöhende Entnahme anzusetzen. Diese ist grundsätzlich mit einem Prozent des Kfz-Listenpreises pro Monat zu bemessen. Wird ein Fahrtenbuch geführt, kann der private Nutzungsanteil auch anhand der tatsächlich auf die Privatfahrten
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Bundesfinanzhof präzisiert Mindestanforderungen an Fahrtenbuch

Bundesfinanzhof präzisiert Mindestanforderungen an Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen die Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Führung von Fahrtenbüchern präzisiert. Die Richter stellten zunächst klar, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten auszuweisen hat.
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Höhe des Privatanteils beim Firmenwagen noch zeitgemäß?

Höhe des Privatanteils beim Firmenwagen noch zeitgemäß?

Arbeitnehmer müssen seit 1996 für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos überlassenen Firmenwagens einen geldwerten Vorteil versteuern. Sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, berechnet sich der geldwerte Vorteil pauschal mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs inklusive der Umsatzsteuer und der bei Erstzulassung enthaltenen Zusatzausstattung.
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Fallstricke bei elektronischen Fahrtenbüchern beachten

Fallstricke bei elektronischen Fahrtenbüchern beachten

Elektronische Fahrtenbücher erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Das zeitaufwändige Erfassen beruflich veranlasster Fahren kann so umgangen werden. Allerdings erweisen sich die Finanzämter gerne als Spielverderber, wenn es Streit um die Aufteilung von Fahrzeugkosten gibt und die Fahrtenbücher einer Prüfung unterzogen werden.
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Strenge Anforderungen an das Fahrtenbuch

Strenge Anforderungen an das Fahrtenbuch

Bekommen Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw zur Verfügung gestellt oder nutzen Selbstständige ihren Wagen für Beruf und Freizeit, sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Privatnutzung und die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte nicht vorteilhafter über die Fahrtenbuch-Methode ermittelt werden können.
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Unterjähriger Wechsel zum Fahrtenbuch nicht statthaft

Unterjähriger Wechsel zum Fahrtenbuch nicht statthaft

Für ein und dasselbe Fahrzeug kann ein Arbeitnehmer unterjährig nicht von der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zur Fahrtenbuchmethode wechseln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jüngst ergangenen Urteil klargestellt.
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Abgaben sparen mit einem Fahrtenbuch

Abgaben sparen mit einem Fahrtenbuch

Das digitale Fahrtenbuch hält Einzug in das vernetzte Fahrzeug, nicht nur aus Bequemlichkeit, sondern auch aus Kostengründen. Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers.
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