Steueränderungen 2022 betreffend Familien, Eltern und Kinder
Unterhaltsleistungen – Neben dem Grundfreibetrag erhöht sich 2022 auch der Unterhaltsfreibetrag. Von den Unterhaltsleistungen an bedürftige Kinder oder Eltern können 9.984 € steuermindernd geltend gemacht werden.
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