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Steuern
Steuererleichterungen 2022
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgelegt, der am 16.03.2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahmen sollen rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten. Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung realisiert werden.
Zur Entlastung sollen dabei mehrere steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden.
1. Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Um Arbeitnehmer zu unterstützen, soll der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer von aktuell 1.000 € um 200 € auf 1.200 € erhöht werden. Dies soll rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten.
2. Anhebung Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 soll von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € für Ledige und 20.694 € für Zusammenveranlagte angehoben werden und zwar rückwirkend ab dem 01.01.2022.
3. Anhebung Entfernungspauschale
Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität soll die ab Januar 2024 anstehende Erhöhung der Fernpendlerpauschale vorgezogen werden. Die bis zum Jahr 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) soll rückwirkend ab dem 01.01.2022
auf 38 Cent pro Entfernungskilometer angehoben werden.
4. Wegfall EEG-Umlage
Wegen gestiegener Strompreise soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 01.07.2022 entfallen. Die Stromanbieter haben die sich hieraus ergebende Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben. Für Übertragungsnetzbetreiber entsteht die Verpflichtung, die EEG-Umlage unterjährig neu zu berechnen.
5. Erhöhung Mindestlohn
Die vom Bundeskabinett bereits beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 12 € soll schon im Jahr 2022 gesetzlich verankert werden.
6. Corona-Zuschuss 2022
Erwachsene Bezieher von existenzsichernden Leistungen sollen 2022 mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 € unterstützt werden. Davon profitieren insbesondere diejenigen Bedürftigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.
7. Coronahilfe-Paket
Zur Entlastung von Bürokratie soll ein Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet werden, das eine Verlängerung der Home-Office-Pauschale (maximal 600 € p.a.) um ein Jahr vorsieht. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen steuerfrei sein, ebenso ein Corona-Pflegebonus von maximal 3.000 € im Jahr. Die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 wird bis zum 31.08.2022 verlängert, falls ein steuerlicher Berater beauftragt wurde. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.
22.03.2022
© Steueranwalt Disqué ®
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