Steuern

Steueränderungen 2020 für Arbeitnehmer

Steueränderungen 2020 für Arbeitnehmer

Mindestlohn - Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2020 auf 9,35 Euro pro Stunde (2019: 9,19 Euro/Stunde). Der Mindestlohn muss auch bei Minijobs (450-Euro-Jobs) beachtet werden, was sich auf die Anzahl der Stunden, die der Minijobber monatlich arbeiten kann, auswirkt.
Mehr Informationen

Steuern

Steueränderungen 2020 für Selbstständige und Arbeitgeber

Steueränderungen 2020 für Selbstständige und Arbeitgeber

Anhebung der Kleinunternehmergrenze - Ab dem 1.1.2020 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben: Die Kleinunternehmer-Regelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 Euro nicht überstiegen hat – bisher liegt die Grenze bei 17.500 Euro.
Mehr Informationen

Steuern

Steueränderungen 2020 für Kapitalanleger

Steueränderungen 2020 für Kapitalanleger

Strengere Geldwäschevorschriften - Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Makler und Notare sind künftig bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche verpflichtet.
Mehr Informationen

Steuern

Steueränderungen 2020 für Familien

Steueränderungen 2020 für Familien

Mehr Geld für Eltern - Das Kindergeld steigt nicht, aber die Kinderfreibeträge fallen ab 2020 mit insgesamt 7.812 Euro etwas höher aus, da der sächliche Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 2.586 Euro pro Kind und Elternteil angehoben wird (zusammen also 5.172 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird nicht erhöht.
Mehr Informationen

Steuern

Allgemeine Steueränderungen 2020

Allgemeine Steueränderungen 2020

Grundfreibetrag wird erhöht - Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2020 9.408 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare: 18.816 Euro). Als Ausgleich der in den letzten Jahren entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,95 % angehoben. Das entspricht der (geschätzten) Inflationsrate des Jahres 2019.
Mehr Informationen

Steuern

Steueränderungen 2022 betreffend alle Steuerzahler

Steueränderungen 2022 betreffend alle Steuerzahler

Steuertarif - Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 € auf 9.984 €. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben. Die Verschiebung der Eckwerte des Einkommen-steuertarifs ist eine regelmäßig durchgeführte Maßnahme, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern.
Mehr Informationen

Steuern

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige

Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige

Umsatzsteuer Gastronomie - Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31.12.2022 auf 7% gesenkt. Die Regelung gilt nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen. Minijobber - Die Erhöhung des Mindestlohns ab 2022 (9,82 €) wirkt sich auch auf die maximal mögliche Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten aus.
Mehr Informationen