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Steuern
Steueränderungen 2022 betreffend alle Steuerzahler
Steuertarif - Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 € auf 9.984 €. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben. Die Verschiebung der Eckwerte des Einkommen-steuertarifs ist eine regelmäßig durchgeführte Maßnahme, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern. Ein Eckwert besagt, dass der oberhalb dieses Betrags liegende Teil eines Einkommens höher besteuert wird als der darunter liegende.
Altersvorsorgeaufwendungen - Der Höchstbetrag für abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen steigt 2022 auf 25.639 € (51.278 € bei Zusammenveranlagung). Da der steuerlich abzugsfähige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte steigt, können von den Beiträgen zur gesetzlichen Rente, Rürup-Rente und berufsständischen Versorgungseinrichtungen bis zu 94% des Höchstbetrags als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für 2022 sind das maximal 24.101 € für Alleinstehende bzw. 48.202 € bei Zusammenveranlagung.
28.12.2021
© Steueranwalt Disqué ®
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