Newsletter
Top Schlagworte
Top Artikel
Steuern
Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige
Umsatzsteuer Gastronomie - Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31.12.2022 auf 7% gesenkt. Die Regelung gilt nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen.
Minijobber - Die Erhöhung des Mindestlohns ab 2022 (9,82 €) wirkt sich auch auf die maximal mögliche Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten aus. Diese dürfen dann nur weniger Stunden arbeiten, weil die Grenze von 450 € früher erreicht wird. Beschäftigt der Arbeitgeber Minijobber (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bis 450 €) hat der Arbeitgeber ab 2022 der Minijob-Zentrale zu melden, wie der Minijobber krankenversichert ist. Zusätzlich müssen Arbeitgeber ab 2022 neben der Finanzamt-Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummer („IdNr“) der Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Die IdNr besteht aus elf Ziffern und kann auf dem Portal www.identifikationsnummer.de auf Gültigkeit überprüft werden.
28.12.2021
© Steueranwalt Disqué ®
www.disque.de