Steueränderungen 2022 betreffend Arbeitgeber und Selbstständige
Umsatzsteuer Gastronomie - Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31.12.2022 auf 7% gesenkt. Die Regelung gilt nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen.
Minijobber - Die Erhöhung des Mindestlohns ab 2022 (9,82 €) wirkt sich auch auf die maximal mögliche Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten aus.
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