Steuern

Auch Luxemburger Bankgeheimnis bröckelt

Auch Luxemburger Bankgeheimnis bröckelt

Zinserträge von Luxemburger Finanzinstituten, die an Privatpersonen anderer EU-Staaten auszuzahlen sind, werden ab 2015 automatisch an die Finanzbehörden gemeldet. Damit bröckelt auch in Luxemburg das Bankgeheimnis. Nur für Privatpersonen, die in Luxemburg ansässig sind, ändert sich nichts. Dieser Personenkreis wird nach wie vor einer Quellensteuer von zehn Prozent unterworfen.
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