Recht

Arbeitsrecht - Statusfeststellungen bei der Sozialversicherung nutzen

Um zukünftig Beitragsnachforderungen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung zu vermeiden, sollte bei allen Mitarbeitern, die nicht eindeutig als Arbeitnehmer oder als Selbständige zuordenbar sind, die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren kann freiwillig vom Beschäftigten oder vom Arbeitgeber angestrengt werden. Auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses kann dies rückwirkend für bis zu 4 Jahre erfolgen. Zwingend vorgeschrieben ist das Statusfeststellungsverfahren bei GmbH-Geschäftsführern sowie bei Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern oder Enkeln des Betriebsinhabers. Wird der Antrag auf Statusfeststellung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, beginnt die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Einordnung durch die Rentenversicherung bzw. einen Monat nach Entscheidung über Widerspruch oder Klage gegen die Einordnung, falls ein der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Arbeitsrecht - Statusfeststellungen bei der Sozialversicherung nutzen

Wird der Antrag später gestellt oder besteht kein entsprechender Versicherungsschutz des Beschäftigten, beginnt die Versicherungspflicht mit Aufnahme der Beschäftigung. Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen kommt es auf das Maß der persönlichen Abhängigkeit an. Arbeitnehmer erbringen ihre Arbeitskraft weisungsgebunden und sind in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert. Selbstständige erbringen ihre Leistung durch unternehmerisches Handeln, z.B. durch eigene Bestimmung des Verkaufspreises, den eigenverantwortlichen Einsatz von Personal, Maschinen und Kapital. Mitarbeitende Angehörige werden grundsätzlich als Arbeitnehmer eingestuft, wenn sie wie eine fremde Arbeitskraft in den Betrieb eingegliedert sind und dadurch eine fremde Arbeitskraft ersetzen, ein fremdübliches Entgelt erhalten und für diese Beschäftigten die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

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