Arbeitsrecht - Statusfeststellungen bei der Sozialversicherung nutzen
Um zukünftig Beitragsnachforderungen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung zu vermeiden, sollte bei allen Mitarbeitern, die nicht eindeutig als Arbeitnehmer oder als Selbständige zuordenbar sind, die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren kann freiwillig vom Beschä
Mehr Informationen