Recht

Arbeitsrecht – Rechtsvorschriften für Arbeitnehmer aus anderen Ländern

Arbeitsrecht – Rechtsvorschriften für Arbeitnehmer aus anderen Ländern

Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Ländern, die in der Bundesrepublik Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, die gleichen Vorschriften über die soziale Sicherheit wie für deutsche Arbeitnehmer. Arbeitgeber, die einen ausländischen Arbeitnehmer als Minijobber beschäftigen, sind verpflichtet, Meldungen an die Minijob-Zentrale zu erstatten.
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Arbeitsrecht - Statusfeststellungen bei der Sozialversicherung nutzen

Arbeitsrecht - Statusfeststellungen bei der Sozialversicherung nutzen

Um zukünftig Beitragsnachforderungen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung zu vermeiden, sollte bei allen Mitarbeitern, die nicht eindeutig als Arbeitnehmer oder als Selbständige zuordenbar sind, die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren kann freiwillig vom Beschä
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