Fahrtkosten bei Vermietung
Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten mit einer Pauschale in Höhe von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 € nur für jeden Entfernungskilometer) ist aber dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist.
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