Recht

Vorsicht bei Treuhandkonten

Vorsicht bei Treuhandkonten

Wohnungseigentümergemeinschaften („WEG“) überlassen die Verwaltung der Mieteinnahmen zumeist einem Verwalter. Doch häufig ist das Geld dort nicht sicher angelegt. Denn viele WEG-Konten werden als Treuhandkonten unter dem Namen des Verwalters geführt. Und da lauern auch die Gefahren.
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