Banken zur Erhebung der Identifikationsnummer verpflichtet
Die Kreditinstitute sind vom Gesetzgeber verpflichtet worden, die Identifikationsnummern (IdNr) ihrer Kunden zu erheben. Nach dem sogenannten "Steuererhebungsbekämpfungsgesetz" müssen ab 2018 die IdNr aller neuen Kontoinhaber erfasst werden, wenn diesen ein Kredit mit einem Volumen von mehr als 12.000 € gewährt wird.
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