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Wirtschaft
Banken zur Erhebung der Identifikationsnummer verpflichtet
Die Kreditinstitute sind vom Gesetzgeber verpflichtet worden, die Identifikationsnummern (IdNr) ihrer Kunden zu erheben. Nach dem sogenannten "Steuererhebungsbekämpfungsgesetz" müssen ab 2018 die IdNr aller neuen Kontoinhaber erfasst werden, wenn diesen ein Kredit mit einem Volumen von mehr als 12.000 € gewährt wird. Betroffen sind sonach sämtliche Autokäufer, falls diese ihr Fahrzeug finanzieren möchten. Die Bestandkunden haben die Banken spätestens bis zum Jahr 2020 nachträglich zu erfassen. Dies folgt aus § 154 Abs. 2a der Abgabenordnung (AO). Für die Kreditinstitute geht damit ein erheblicher, bisher noch nicht absehbarer Verwaltungsaufwand einher. Den wenigsten Kontoinhabern ist ihre IdNr geläufig.
Informationen zur IdNr gibt es unter: www.identifikationsnummer.de
16.10.2017
© Steueranwalt Disqué ®
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