Steuern

Das Finanzamt an Scheidungskosten beteiligen

Das Finanzamt an Scheidungskosten beteiligen

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Az: 10 K 2392/12) können die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten in vollem Umfang steuermindernd geltend gemacht werden. In dem von Finanzgericht zu entscheidenden Fall musste der geschiedene Ehegatte einen hohen vierstelligen Betrag für Gerichts- und Anwaltskosten berappen.
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