Patientenrechte gestärkt
Der Bundestag hat Ende November 2012 das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Im Februar 2013 wird es in Kraft treten. Die Anforderungen an ärztliche Aufklärungspflichten werden gesetzlich festgeschrieben. Vor jedem Eingriff muss der Arzt den Patienten in einem persönlichen Gespräch über die Behandlung, die Risiken und etwaig entstehende Kosten aufklären.
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