Newsletter
Top Schlagworte
Top Artikel
Recht
Patientenrechte gestärkt
Der Bundestag hat Ende November 2012 das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Im Februar 2013 wird es in Kraft treten. Die Anforderungen an ärztliche Aufklärungspflichten werden gesetzlich festgeschrieben. Vor jedem Eingriff muss der Arzt den Patienten in einem persönlichen Gespräch über die Behandlung, die Risiken und etwaig entstehende Kosten aufklären. Zudem erhalten Patienten zukünftig ein gesetzlich verankertes Recht auf Akteneinsicht. Patienten dürfen sämtliche Unterlagen zur Behandlung einsehen. Das entsprach schon bisher gängiger Rechtsprechung, wurde nun aber auch gesetzlich geregelt. Erleichterungen gibt es zudem bei der Beweisführung in Haftungsfällen. Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern soll die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtert werden. Eine Umkehr der Beweislast wird es allerdings nicht geben. Für einfache Behandlungsfehler gilt auch weiterhin: Die Nachweispflicht liegt beim Patienten. Anders verhält es sich bei groben Behandlungsfehlern: Hier obliegt dem Behandelnden künftig der Nachweis, dass ein festgestellter Fehler den Schaden nicht herbeigeführt hat. Vermutet der Patient einen ärztlichen Behandlungsfehler, kann er von der Krankenkasse ein Gutachten fordern. Die Krankenkasse muss dieses Anliegen ernsthaft prüfen und ihre Mitglieder bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen.
Beantragt der Patient eine Leistung wie einen Rollstuhl oder eine Kur, muss die Krankenkasse zukünftig binnen drei Wochen reagieren. Lässt die Kasse den Antrag gutachterlich prüfen, verbleiben ihr fünf Wochen (bei zahnärztlichen Leistungen sechs Wochen) um zu entscheiden, ob die Kosten erstattet werden. Reagiert die Kasse nicht fristgerecht, steht dem Patienten die Leistung und die Kostenübernahme zu. Schließlich gibt es auch Änderungen bei den individuellen Gesundheitsleistungen ("Igel"). Die voraussichtlichen Kosten muss der Arzt vorab dezidiert in Textform auflisten. Geschieht dies nicht, kann der Patient die Bezahlung verweigern.
© Steueranwalt Disqué
www.disque.de
18.12.2012