Aufbewahrungspflichten beachten
Folgende Buchführungsunterlagen können nach dem 31.12.2010 vernichtet werden:
- Aufzeichnungen aus 2000 und früher.
- Inventare, die bis zum 31.12.2000 aufgestellt wurden.
- Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2000 oder früher erfolgte.
- Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die im Jahr 2000 oder früher aufgestellt wurden.
- Buchungsbelege aus dem Jahr 2
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