Medikamente nur bei ärztlicher Verordnung steuerlich abzugsfähig
Medikamente für die Hausapotheke können ohne ärztliche Verordnung nicht als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. So jedenfalls befand das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 08.07.2013 (Az.: 5 K 2157/12). Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde nicht angestrengt.
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