Kein Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen Ehegatten
Seit dem Jahr 2009 ist auf private Kapitalerträge Abgeltungsteuer zu entrichten. Der für gutverdienende Steuerpflichtige attraktive Steuersatz von nur 25 % ist häufig Anlass für Steuergestaltungen, um die mitunter wesentlich höhere tarifliche Steuer bei den sonstigen Einkunftsarten zu umschiffen.
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