Gewinnerzielungsabsicht trotz erfolgloser Mietersuche
Auch wenn ein Vermieter vier Jahre lang vergeblich nach einem Mieter für seine Wohnung sucht, bevor er endlich fündig wird, bedeutet das nicht, dass er zwischenzeitlich seine Gewinnerzielungsabsicht aufgibt. Denn nach Auffassung des Bundesfinanzhofs stehe es dem Vermieter grundsätzlich frei, wie er vorgehen wolle, um sein Objekt am Wohnungsmarkt zu platzieren.
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